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Rückschulung – Re-Integration in die sog. allgemeinbildende Schule (Stand: 01.08.2012)

 

Spätestens nach 2-3 Jahren möchten wir dieses Ziel für möglichst alle Schüler erreicht haben. Alter und kognitive Entwicklung der Schüler oder der konkrete Zeitpunkt lassen sich nicht eindeutig festlegen. Vielmehr spielen hier die (subjektiven) Einschätzungen der Förderschullehrer und Sozialpädagogen der Schule, die Einschätzung der Eltern und der Schüler selbst sowie die Meinung der weiteren helfenden Systeme eine wichtige Rolle.

 

Folgende Kriterien haben erfahrungsgemäß eine Bedeutung:

 

v Die Förderampel signalisiert gelb-grün (Förderplan). 

       Im besonderen:       Akzeptanz von (schulischen) Regelwerken

-      Motivation und Eigenständigkeit im Bereich schulisches  Lernen.

-      Konfliktfähigkeit

-      Arbeit an persönlichen Zielsetzungen

v  Die individuelle Entwicklung verläuft seit einiger Zeit positiv und wurde auch im Zieleplan dokumentiert.

v  Sowohl die intellektuellen Voraussetzungen als auch die Leistung in den Schulfächern entspricht den Anforderungen der aufnehmenden Schule.

v  Einverständnis und Engagement für die Maßnahme von

              - den betroffenen Schülern

              - den Eltern

              - des Klassen-/Schulteams

              - der aufnehmenden Schule

              - der Landesschulbehörde.

 

 

Der Prozess der Rückschulung wird nach Bedarf von zuständigen Kollegen der Schule Sandkruger Straße begleitet. Die Arbeit mit dem Kind, die Elternarbeit und Zusammenarbeit mit den sonstigen helfenden Systemen geht nach und nach an die aufnehmende Schule über.

In der Vergangenheit zeigte sich, dass trotz guter Entwicklung der Schüler in der probeweisen Rückschulung dennoch ein 14- tägiger persönlicher Kontakt notwendig war.

Wenn Schüler trotz entsprechender Förderung an der Schule Sandkruger Straße das Rückschulungsziel nicht erreichen, gilt es nochmals besonders gründlich die Förderplanung und Förderung kritisch zu durchdenken und unbedingt weitere helfende Systeme mit einzubeziehen. Besonders wenn außerschulische Hilfe nicht installiert wurde gilt es sensibel weitere Ressourcen auszuloten.

Durch die geänderten schulrechtlichen Vorgaben gestalten wir diesen Rückschulungsprozess nach und nach um. Fragen Sie danach!