Der Erstkontakt erfolgt für Schulen über das Beratungs- und Unterstützungsmodul des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung.
Schulträger, Eltern, Kindertagesstätten, Kooperationspartner können sich direkt an das RZI des RLSB Oldenburg wenden.
Telefon: 0441 - 20546 202
Der Mobile Dienst
Emotionale und Soziale Entwicklung
Wenn ein Kind an einer Schule oder im Kindergarten verhaltensauffällig wird, kann das neben einer dauerhaften Über- oder Unterforderung auch verschiedene andere Ursachen haben.
Der Mobile Dienst für Emotionale und Soziale Entwicklung versteht sich als „niederschwelliges“ Angebot zur Beratung.
Ziel des Mob.D. E/S ist es, dass der Schüler durch frühzeitige Intervention an der Schule verbleiben und sich besser in die Klassengemeinschaft integrieren kann.
Schwerpunkt der Aufgabe im Mob.D. E/S ist ein differenziertes "Ausloten" aller denkbaren Förderansätze und Fördermöglichkeiten in durchaus unterschiedlichen organisatorischen Angeboten sowie die Unterstützung der Personen, die mit dem Kind zu tun haben.
Die pädagogische Verantwortung verbleibt in der Regelschule.
Der Mob.D. E/S unterstützt die Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten dabei, die richtigen Fördermaßnahmen zu ergreifen. Insbesondere sind das:
- Soforthilfe und Begleitung in Krisensituationen
- Maßnahmen und strukturelle Hilfen in Konflikten
- Verminderung von Aggressionen
- Förderung der Persönlichkeitsbildung durch Gespräche und Verhaltensmodifikationen
- Förderung der Konzentrationsfähigkeit
- Verbesserung der Schulleistungen
- Abbau von Schulängsten
Das Aufgabenfeld im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung umfasst die
* Gestaltung geeigneter sozialer Unterrichtsprozesse,
* Entwicklung von Rücksichtnahme und Unterstützungsbereitschaft gegenüber anderen,
* Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelt,
* Beachtung der Bedürfnisse hinsichtlich der Persönlichkeitsentwicklung, besonders bei der Förderung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Frustrationstoleranz und Leistungsbereitschaft
- Stufen der Tätigkeit -
1. Kontaktaufnahme
Jede Lehrkraft aber auch die Eltern können den Mobilen Dienst um Beratung bzw. Einsatz bitten. Die Lehrkraft bzw. die Eltern werden über diese Anfrage informiert.
2. Antrag auf Beratung
Die Stellungnahme der meldenden Schule erleichtert die Eingangsdiagnostik. Sie gibt einen Einblick in die verschiedenen Förderbereiche und Förderbedürfnisse.
3. Erstellung einer Eingangsdiagnose
Die Förderschullehrkraft erstellt eine umfassende Analyse der Gesamtsituation und unterstützt die Schule bei der Erstellung eines individuellen Förderplans. Sie überprüft, ob eine Vernetzung weiterer Institutionen (Jugendhilfe, Schulpsychologie, KJPP u.a.) nötig ist und stellt die Kontakte her.
4. Durchführung der Maßnahmen
Die Maßnahmen des Förderplans werden von der Förderschullehrkraft mit dem Kind und den beteiligten Personen besprochen, erarbeitet und eingeübt.
Die Unterstützung durch den Mob.D. E/S wird nach und nach wieder ausgeblendet. Es wird besprochen, ob sich die Maßnahmen durchführen lassen und in wie weit sie tragfähig sind.
Der Mobile Dienst ist in Notfällen wieder einzuschalten.
5. Bilanz
- Was hat sich verändert und wie geht es weiter?
- Entwicklungs- bzw. Abschlussbericht durch den
Mob.D. E/S.
- Ggf. Beratung bei der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
Schule Sandkruger Straße, FöS ES * Sandkruger Str.119 * 26133 Oldenburg